Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fassung vom 01.01.2018
1. Anwendung
Die vorliegenden AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Hypnosepraxis Wittkopp, Petra Wittkopp und der/dem Klient (-in). Der Vertrag kommt zustande, wenn der Klient oder Patient eine Terminvereinbarung telefonisch bestätigt oder diese per e-Mail erhalten hat. Dies gilt sofern nichts anderes vereinbart worden ist. Ich bin berechtigt, einen Anwendungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn:
a) ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann
b) es um Beschwerden geht, die ich aufgrund seiner Spezialisierung und/oder gesetzlichen Gründen nicht behandeln darf oder kann
c) es um Beschwerden geht, die mich in Gewissenskonflikte bringen könnten.
2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages
Die Hypnosepraxis Wittkopp erbringt ihre Leistung gegenüber der/dem / Klienten/in durch Anwendung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten mittels Coaching, Beratung oder Hypnose.
Über die Auswahl der Anwendung entscheidet der/die Klient (-in ) frei, nachdem eine Information über Vor- und Nachteile in fachlicher und wirtschaftlicher Hinsicht erfolgt ist.
Der Erfolg der angewandten Methoden oder ein Heilversprechen kann weder in Aussicht gestellt, noch garantiert werden.
3. Mitwirkung der/des Klienten/in
Zu einer aktiven Mitwirkung ist der/die Klient (-in) nicht verpflichtet. Die Hypnosepraxis Wittkopp ist jedoch berechtigt, die Anwendung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist, insbesondere, wenn der/die Klient (-in) Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt, oder Anwendungen vereitelt oder blockiert.
4. Honorar und Terminvereinbarung
Die Hypnosepraxis Wittkopp hat für ihre Anwendung (en) Anspruch auf ein Honorar. Die entstandenen Anwendungskosten sind am jeweiligen Behandlungstag gegen Ausgabe einer Quittung in bar zu zahlen. Teilzahlungen oder Abschlagszahlungen sind leider nicht möglich. Nach Abschluss einer Behandlungsphase erhält der/die Patient(-in) auf Wunsch eine Rechnung nach Punkt 7 dieses Vertrages.
Die Sitzungsdauer ist variabel und erfolgt nach Absprache. Die Anzahl und Dauer der Sitzungen wird gemeinsam mit der/dem Klient (-in) abgesprochen und festgelegt.
Absagen seitens der/des Klient (-in) sind bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin durchzuführen. Kurzfristigere Absagen, die es nicht mehr gewährleisten, die entstandene Lücke durch einen anderen Termin zu ersetzen, werden im Gegenwert der geplanten Anwendung in Rechnung gestellt. Dies gilt ebenfalls für ein Fernbleiben der Anwendung ohne Absage.
Sollte ein Termin seitens der Hypnosepraxis Wittkopp nicht zustandekommen (z.B. krankheitsbedingter Ausfall), wird der/die Klient (-in) frühestmöglich darüber informiert und es wird ein Ausweichtermin vereinbart.
6. Honorarerstattung durch Dritte
Soweit der/die Klient/in Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat, bleibt Punkt 4 dieses Vertrages hiervon unberührt. Die Hypnosepraxis WIttkopp führt keine Direktabrechnung mit Dritten durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Ansehung einer möglichen Erstattung nicht stunden.
6 Vertraulichkeit der Behandlung
Die Hypnosepraxis Wittkopp behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, Beratung und Anwendung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen der/des Klient (-in) nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der/des Betroffenen.
Obiger Absatz ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen Petra Wittkopp stattfinden und sie sich mit Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
Die Hypnosepraxis Wittkopp führt Aufzeichnungen über ihre Sitzungen (Handakte). Der/dem Klient (-in) steht die Einsicht oder Herausgabe dieser Handakte zu.
7. Rechnungsstellung
Auf Wunsch erhält der Klient neben den Quittungen nach Abschluss der Sitzung/en eine Rechnung. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift und die Steuernummer, den Namen und die Adresse des /der Klienten (-in). Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die bezahlten Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
8. Aufklärung über Kontraindikationen und Haftungsausschluss
Eine Hypnosesitzung ist nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit möglich. Bitte stellen Sie vor einer Hypnosesitzung u. U. durch einen Arzt / Heilpraktiker / Psychologen usw. sicher, dass Sie sowohl geistig als auch körperlich gesund sind. Durch die Inanspruchnahme einer Hypnosesitzung erklärt der Klient ausdrücklich, dass er geistig und körperlich gesund ist und, dass keine Kontraindikation vorliegt (z. B. Epilepsie, endogene Psychosen, Demenz, hochgradige Intelligenzdefekte oder Gedächtnisausfälle, krankhafte Neigung zu Kurzschlusshandlungen Herzkrankheiten, Drogen- oder Alkohol-Abusus, Anfallsleiden, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, multiple Persönlichkeitsstörung, oder andere Psychosen). Außerdem erklärt der Klient, dass er eigenverantwortlich an einer Hypnosesitzung teilnimmt. Jeder Klient trägt die volle Verantwortung für sich und seine Handlungen. Petra Wittkopp wird ausdrücklich und nachhaltig von evtl. Haftungsansprüchen freigestellt.
9. Urheberrecht
Sämtliche durch mich zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen (digital, schriftlich, Audio oder Video) unterliegen, soweit nicht anders gekennzeichnet, dem Urheberrecht von Petra Wittkopp. Eine Weiterverwendung, Reproduzierung, Weitergabe – egal welcher Art – erfordert die schriftliche Einverständniserklärung von mir und kann anderenfalls strafrechtlich verfolgt werden. Sollten durch diese Seiten Urheberrechte Dritter verletzt werden, weisen Sie mich bitte in einer kurzen Nachricht darauf hin.
10. Erklärung zur Sektenzugehörigkeit
Ich erkläre verbindlich, keiner Sekte, Loge, o.ä., insbesondere Scientology, anzugehören oder deren Lehren zu verbreiten.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil jedoch wirksam ist. Die jeweils unwirksame Regelung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist soweit zulässig, ausschließlich Münster